6. Aufliegende Pläne erlauben dem Bürger keine wirkliche Übersicht
Zum neuen Teilzonenreglement gehört ein Teilzonenplan. Wenn Sie diesen mit einem normalen Drucker ausdrucken, erhalten Sie einen Plan im Massstab ca. 1:5000. Das ist derart klein, dass Sie die Legende nicht lesen können, der 50m lange Dom ist noch ca. 1 cm gross. Der Informationsgehalt des Planes für den Betrachter ist minimal.
Falls Sie es auf irgendeine Art schaffen, zu einem leserlichen Teilzonenplan zu kommen, stellen Sie fest, dass für eine Parzelle nicht mehr die gesetzlichen Abstände gelten, sondern ein Systemwechsel vorgenommen wurde. Neben den gesetzlichen Abständen, wird die Parzelle neu noch einen Vorplatzbereich und einen Frei- und Gartenraum unterteilt. Das ist eine totaler Systemwechsel und verursacht zusätzlichen Aufwand.
Um die im Reglement aufgelisteten Vorschriften anwenden zu können, muss der Geometer (Jermann) auf dem Vermessungsplan auf jeder einzelnen Parzelle den Vorplatzbereich und den Frei- und Gartenbereich millimetergenau eintragen und die Flächen berechnen. Diese Grundlage brauchen Sie, damit Sie wissen wo §15 Frei- und Gartenraum und §16 für den Vorplatzbereich gültig ist. In manchen Parzellen gibt es dann noch den Bereich für Erweiterungsbauten.
Auf dem neuen Teilzonenplan gibt es rund 90 Vorplatzbereiche und 60 Frei- und Gartenräume und 16 Bereiche für Erweiterungen, die im Einzelnen betrachtet unterschiedlicher nicht sein könnten.
Einige Beispiele:
Ermitagestrasse 35 Vorplatzbereich: 3.8m2, Eingang zu zwei Hauptteilen